Japan und Deutschland im 21. Jahrhundert
Sieben Saulen der Kooperation

Japanese

Japan und Deutschland zahlen Freiheit und Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sowie internationale Kooperation zu ihren grundlegenden Werten. Als fuhrende Wirtschaftsmachte sind sie sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts ihrer gemeinsamen Verantwortung und ihres gemeinsamen Beitrags fur die internationale Staatengemeinschaft bewusst. Sie arbeiten bei der Losung der globalen und der spezifischen Probleme zusammen, denen sie als reife Gesellschaften gemeinsam gegenuberstehen.

Japan und Deutschland entwickeln sich in den unterschiedlichen historischen, kulturellen und geographischen Kontexten Asiens und Europas. Sie tragen in ihren jeweiligen Regionen besondere Verantwortung. Dadurch haben sie, bei allen Gemeinsamkeiten, auch unterschiedliche Denk- und Handlungsansatze. Gerade deshalb ist es wichtig, dass beide Lander sich innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft eng abstimmen und auch im 21. Jahrhundert ihren Dialog und die Zusammenarbeit weiter ausbauen.

Angesichts der dynamischen Entwicklung in Europa muss die deutsch-japanische Kooperation auch in den Prozess der Vertiefung der japanisch-europaischen Zusammenarbeit eingebettet werden. Auf dem Gipfeltreffen zwischen Japan und der EU am 19. Juli 2000 ist Einigung erzielt worden, die erste Dekade des neuen Jahrtausends zur "Dekade der japanisch-europaischen Kooperation" auszurufen. Deutschland mochte als wichtiger Mitgestalter Europas aktiv zur Gestaltung dieser Kooperation beitragen.

Eingedenk dieser Herausforderungen und auf der Grundlage der am 4. Oktober 1997 erfolgten Neufassung der "Agenda fur die deutsch-japanische Partnerschaft" haben sich die Ausenminister Japans und Deutschlands bei ihren Konsultationen am 30. Oktober 2000 in Tokyo auf sieben Bereiche verstandigt, auf die sich beide Lander in ihrer Kooperation fur das 21. Jahrhundert besonders konzentrieren wollen. Beide Regierungen rufen alle Menschen und Organisationen, denen die japanisch-deutschen Beziehungen am Herzen liegen, dazu auf, zur Forderung der Kooperation in diesen sieben Bereichen beizutragen. Die Ausenminister beider Lander werden auch kunftig in ihren regelmasigen jahrlichen Konsultationen den Stand dieser Kooperation uberprufen und den Weg fur ihre weitere Entwicklung weisen.

Tokyo, den 30 Oktober 2000

Yohei Kono
Ausenminister von Japan
Joschka Fischer
Stellvertreter des Bundeskanzlers und
Bundesminister des Auswartigen

Saule 1: Beitrag fur den Frieden und die Stabilitat der internationalen Gemeinschaft

1. Vereinte Nationen

Angesichts der vielfaltigen Herausforderungen, denen sich die Vereinten Nationen zu Beginn des neuen Jahrhunderts gegenubersehen, sind sich Japan und Deutschland ihrer besonderen Verantwortung gegenuber der internationalen Gemeinschaft bewusst. Beide Regierungen bestatigen, dass eine umfassende Reform der Vereinten Nationen in den Bereichen Sicherheitsrat, Finanzen und Entwicklungspolitik ein grundlegendes Ziel der Ausenpolitik beider Lander darstellt. Beide Regierungen werden intensiver zusammen-arbeiten, um diesen Reformprozess der Vereinten Nationen aktiv zu fordern. Dazu werden die vertrauensvollen Konsultationen der Ausenministerien fortgesetzt. Beide Regierungen bewerten die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als zentralen und integralen Bestandteil einer Gesamtreform der Vereinten Nationen, in der sich das Interesse sowohl der Industriestaaten als auch der Entwicklungslander wiederfinden soll. Beide Regierungen werden sich gemeinsam fur eine zugige Reform des Sicherheitsrates einschlieslich der Ausweitung sowohl der standigen als auch der nichtstandigen Sitze einsetzen.

2. G8 und Konfliktpravention

Die Rolle der G8 bei der Erhaltung von Frieden und Sicherheit der internationalen Gemeinschaft wird zunehmend wichtiger. Die G8 haben 1999 unter deutscher Prasidentschaft entscheidende Beitrage zur Beilegung des Kosovo-Konflikts und zum Zustandekommen des Stabilitatspaktes fur Sudosteuropa geleistet.
Aufgrund der Initiative der deutschen Prasidentschaft zur Konfliktpravention, insbesondere der Veranstaltung des Sondertreffens der G8-Ausenminister zu diesem Thema, sind unter japanischer G8-Prasidentschaft 2000 mit der "G8-Initiative von Miyazaki zur Konfliktpravention" und mit den Beschlussen von Okinawa die ersten konkreten Masnahmen der G8 zur Konfliktvermeidung beschlossen worden. Bei der Umsetzung dieser Beschlusse werden beide Regierungen weiter kooperieren. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit wahrend der deutschen und der japanischen G8-Prasidentschaften hat neue Wege aufgezeigt, wie beide Lander zu einer Starkung der Rolle der G8 insbesondere auch in der Konfliktpravention beitragen konnen.

3. Regionale Sicherheit

Beide Regierungen werden in der Erkenntnis, dass die Entwicklung der Sicherheit in Europa und Asien miteinander in enger Beziehung steht, den Dialog uber die sicherheitspolitischen Probleme und Perspektiven in den beiden Regionen fordern sowie das gegenseitige Verstandnis vertiefen. Insbesondere gewinnen neben den wirtschaftlichen auch die politischen Beziehungen zwischen Japan und der Europaischen Union immer mehr an Gewicht. Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit intensivieren, damit die Partnerschaft zwischen Japan und der Europaischen Union entsprechend dem gemeinsamen Abschlussdokument des Gipfeltreffens zwischen Japan und der Europaischen Union vom 19. Juli 2000 zur Abstimmung von konkreten politischen Masnahmen und Handlungen fuhrt. Beide Regierungen wurdigen in hohem Mase die bisherigen Ergebnisse des ASEM-Prozesses, der ein Forum fur die umfassende und vielschichtige Intensivierung der kooperativen Beziehungen zwischen Asien und Europa darstellt. Sie werden ihre diesbezuglichen Konsultationen fortsetzen und sich weiterhin aktiv und in enger Abstimmung fur eine Weiterentwicklung des ASEM-Prozesses einsetzen.
Beide Regierungen unterstreichen ihr gemeinsames Interesse an der Entwicklung des ASEAN Regional Forum (ARF) als Rahmen fur den Dialog in den Bereichen Politik und Sicherheit im asiatisch-pazifischen Raum. Sie begrusen die Entwicklung der Kooperation zwischen der OSZE und dem ARF.

4. Rustungskontrolle, Abrustung und Nichtverbreitung

Beide Regierungen betonen die grose Bedeutung, die Rustungskontrolle, Abrustung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Tragersystemen sowie von konventionellen Waffen fur den Frieden und die Stabilitat der internationalen Gemeinschaft sowie fur die Wahrung der sicherheitspolitischen Interesses beider Lander besitzen und verstarken ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich. Beide Regierungen sind als Nichtkernwaffenstaaten Mitglieder des Vertrages uber die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und haben den Vertrag uber das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) bereits ratifiziert. Zudem sind beide Regierungen Vertragsstaaten der Ubereinkommen uber das Verbot chemischer (CWU) und das Verbot biologischer und Toxinwaffen (BWU). Beide Regierungen werden auf dieser Grundlage die folgenden Ziele verfolgen:

  • Vollstandige Implementierung des NVV einschlieslich der vertragsgemasen Abrustungsverpflichtungen sowie Erzielung der Universalitat des Vertrages, um die nukleare Abrustung und Nichtverbreitung zu erreichen. Insbesondere Umsetzung des einvernehmlich angenommenen Abschlussdokumentes der NVV-Uberprufungskonferenz von 2000;
  • Fruhzeitiges Inkrafttreten des CTBT moglichst bis 2003;
  • Sofortiger Beginn der Verhandlungen uber einen Vertrag uber das Verbot der Produktion von Spaltmaterial fur Kernwaffen und anderer Kernsprengkorper in der Genfer Abrustungskonferenz und Abschluss spatestens 2005;
  • Wachsende Transparenz als vertrauensbildende Masnahme zur Forderung der nuklearen Abrustung;
  • Universale Geltung und vollstandige Umsetzung des CWU;
  • Fruhzeitiger Abschluss der Verhandlungen uber das Zusatzprotokoll zum BWU;
  • Forderung des Dialogs und des gegenseitigen Verstandnisses zwischen Japan und Deutschland im Rahmen multilateraler Foren zu Fragen der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Tragersystemen;
  • Zusammenarbeit im multilateralen Rahmen zur Losung des Problems der Kleinwaffen (Einsammlung, Verhinderung des illegalen Handels u.a.);
  • Vollstandige und schnelle Umsetzung der Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen;
  • Informationsaustausch uber die Starkung von Safeguards-Masnahmen durch die IAEO.

5. UNESCO

Deutschland und Japan betonen ihr gemeinsames Interesse an einer Reform der UNESCO, um diese auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten, und werden bei der Verwirklichung dieser Reform zusammenarbeiten.

Saule 2: Starkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen unter Nutzung der Impulse der Globalisierung

1. Kooperation fur ein stabiles Wachstum der Weltwirtschaft

Die Regierungen von Japan und Deutschland bestatigen erneut ihre Verantwortung als zweit- bzw. drittgroste Wirtschaftsmachte der Welt. Sie setzen sich im Zusammenwirken mit den ubrigen G7-Staaten fur ein stabiles Wachstum der Weltwirtschaft ein. Beide Regierungen erachten es als besonders wichtig, sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen, die sich durch die Folgen der Globalisierung fur die Entwicklung der Weltwirtschaft ergeben. Unter diesem Gesichtspunkt messen sie der Kooperation innerhalb des multilateralen internationalen Rahmens grose Bedeutung bei und werden ihren Meinungsaustausch intensivieren.
Eingedenk dessen, dass beide Lander zu den fuhrenden Technologienationen in der Welt zahlen, bemuhen sie sich ferner gemeinsam um die entschlossene Umsetzung der "Charta von Okinawa uber die globale Informationsgesellschaft", die eine umfassende Strategie dafur ist, die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologie allen Menschen zugute kommen zu lassen.

2. Kooperation fur die Starkung des multilateralen Handelssystems

Beide Regierungen bekraftigen erneut ihre Auffassung, dass die Entwicklung des auf in Ubereinkunft festgelegten Abkommen beruhenden multilateralen Welthandelssystems fur die internationale Gemeinschaft unverzichtbar ist und setzen sich aktiv fur die weitere Starkung der WTO ein. Sie setzen sich zudem auf der Grundlage der Diskussionen des G8-Gipfeltreffens von Okinawa gemeinsam dafur ein, baldmoglichst eine Verhandlungsrunde auf breiter Grundlage ins Leben zu rufen, die die vielfaltigen Interessen in ausgewogener Weise berucksichtigt.
Sie werden ferner ihre Zusammenarbeit fur die Erarbeitung multilateraler Investitionsregelungen innerhalb der WTO intensivieren.
Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit bei den Bemuhungen innerhalb der OECD um die weitere Starkung des multilateralen Freihandelssystems fortsetzen.
Beide Regierungen werden eine aktive Rolle dabei spielen, das gegenseitige Verstandnis und die Zusammenarbeit zwischen den Regionen Europa und Asien weiter zu vertiefen.

3. Kooperation zur Starkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Asien und Europa

Beide Regierungen sind sich bewusst, dass die Erweiterung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Asien und Europa eine Grundlage der gefestigten Partnerschaft zwischen beiden Regionen darstellt. Eingedenk dessen spielen beide Regierungen eine Vorreiterrolle bei der Zusammenarbeit beider Regionen im wirtschaftlichen Bereich. Beide Lander bewerten die bisher im Rahmen von ASEM im wirtschaftlichen Bereich durchgefuhrte Zusammenarbeit positiv, insbesondere die Forderung des Handels und der Investitionen. Sie vertiefen auch auf wirtschaftlichem Gebiet weiterhin ihre Zusammenarbeit im ASEM-Prozess.

4. Kooperation bei der Uberwindung der Armut und der Hilfe fur die Entwicklungslander

Die Regierungen von Japan und Deutschland als fuhrende Geberlander verstarken ihre Zusammenarbeit zur Erreichung von Wohlstand und Stabilitat der gesamten internationalen Gemeinschaft durch ihren Beitrag zur Entwicklung der Entwicklungslander.
Die fur die Entwicklungshilfe zustandigen Stellen beider Lander werden ihre Beratungen uber die Entwicklungshilfepolitik fortfuhren, das gegenseitige Verstandnis fur das System der Entwicklungspolitik vertiefen und die Moglichkeit der Durchfuhrung gemeinsamer Projekte erortern.
Beide Regierungen verstarken die Kooperation vor Ort, z.B. in Form eines Meinungs- und Informationsaustausches zwischen den diplomatischen Vertretungen und den mit der Durchfuhrung der Entwicklungshilfe betrauten Organen.

Saule 3: Beitrag zur Losung globaler Probleme und sozialer Aufgaben

1. Kooperation bei der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte

Beide Regierungen bestatigen erneut, dass die Menschenrechte allgemein gultige Werte darstellen; sie werden die Zusammenarbeit zum Schutz und zur Forderung dieser Rechte vorantreiben. Beide Regierungen werden die Beratungen uber Menschenrechte, insbesondere in den Gremien der Vereinten Nationen, intensivieren und den Ausbau des Menschenrechtsinstrumentariums der Weltorganisation nachhaltig unterstutzen.

2. Kooperation bei der Losung globaler Umweltprobleme

Beide Regierungen werden u.a. in den Bereichen Verhutung der Erwarmung der Erdatmosphare, Schutz der Ozonschicht, Bekampfung der Wustenbildung, Schutz der biologischen Vielfalt, Verhutung von Saurem Regen, Luftreinhaltung, Bekampfung der Wasser-, Meeres- und der Bodenverschmutzung sowie bei der Abfallwirtschaft die Anwendung fortgeschrittener Technologien fordern, einen intensiven Informationsaustausch pflegen und die bestehenden engen kooperativen Beziehungen weiter ausbauen.
Sie werden sich fur den Erfolg der sechsten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 6) im November 2000 in Den Haag einsetzen, damit das Protokoll von Kyoto bis 2002 in Kraft treten kann. Beide Regierungen werden zudem fur den Erfolg der fur 2002 geplanten "Rio Plus Zehn"-Konferenz zusammenarbeiten und dafur Sorge tragen, dass intensive internationale Diskussionen uber die effektivere Umsetzung der multilateralen Umweltubereinkommen stattfinden.
Beide Lander werden ihre Zusammenarbeit bei der Umwelttechnologie, vor allem im Rahmen der OECD und der IEA, vertiefen.
Beide Regierungen begrusen den im August 1997 erfolgten Abschluss des Abkommens zwischen Deutschland und Japan uber die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Beide Regierungen werden sich zur weiteren Forderung der Zusammenarbeit im Bereich Umwelt mit Nachdruck fur die Aktivitaten im Rahmen dieses Abkommens einsetzen.

3. Kooperation im Energiebereich

Beide Regierungen werden sich durch die Forderung langfristiger Kooperation verstarkt fur den Ausbau der Vielfalt der Energieformen, die Energieeinsparung und die Erhohung des Grades der Energieausnutzung sowie fur die Losung von Umweltproblemen einsetzen. Sie weiten zudem die Zusammenarbeit zur Forderung der Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien aus.
Beide Regierungen werden unter Berucksichtigung der nationalen Gegebenheiten den Meinungsaustausch uber die friedliche Nutzung der Kernenergie sowie uber die nukleare Sicherheit fortsetzen.

4. Kooperation fur die Entwicklung der sozialen Systeme

Beide Regierungen werden die Kooperation fur die Losung gemeinsamer Aufgaben der fortgeschrittenen Industriestaaten, wie z. B. Beschaftigung, Uberalterung und soziale Sicherungssysteme, fortfuhren und sich auch an der Losung globaler sozialer Probleme, wie der Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung der Frau und des Wohlergehens der Kinder, aktiv beteiligen. Beide Regierungen begrusen, dass im Rahmen der G8-Staaten und der OECD zu diesen Themen ein intensiver Meinungsaustausch gefuhrt wird.

5. Kooperation bei der Bekampfung der Organisierten Kriminalitat

Beide Regierungen setzen im Rahmen der Anstrengungen der Vereinten Nationen sowie der G8-Staaten ihre enge Kooperation fur effiziente Masnahmen gegen international organisierte Kriminalitat fort, die eine Herausforderung fur die grundlegenden Regeln der Gesellschaft sowie eine Bedrohung des friedlichen Lebens der Burger und der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitaten darstellt.

Saule 4: Beitrag fur die Stabilitat in den Regionen

1. Koreanische Halbinsel

Beide Regierungen begrusen die Fortschritte beim Dialog zwischen dem Norden und dem Suden der koreanischen Halbinsel, insbesondere den erfolgreichen Verlauf des Gipfeltreffens zwischen Nord- und Sudkorea.
Beide Regierungen sind sich der nach wie vor bestehenden schwerwiegenden Probleme im Sicherheitsbereich, insbesondere der Problematik der Raketen und Massenvernichtungswaffen bewusst. Beide Regierungen begrusen aber die jungsten positiven Schritte Nordkoreas, vor allem die erneute Absichtsbekundung, vorerst keine Raketenstarts durchfuhren zu wollen.
Sie teilen die internationalen Bedenken bezuglich der Menschenrechtssituation und der humanitaren Fragen in Nordkorea, einschlieslich des Problems der Entfuhrungen japanischer Staatsburger. Sie fordern weiterhin nachdrucklich von Nordkorea konstruktives Handeln in diesen Bereichen. Beide Regierungen werden ihr Engagement im humanitaren Bereich fortsetzen.
Sie begrusen den finanziellen Beitrag der EU und Japans fur KEDO und wurdigen die Rolle dieser Organisation fur den Stabilisierungsprozess auf der koreanischen Halbinsel und zur Starkung des internationalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Sie bestatigen ihre Unterstutzung fur diese Organisation.

2. China

Beide Regierungen bestatigen erneut die Schlusselrolle der VR China fur die regionale Stabilitat sowie die grose Bedeutung, die China innerhalb der internationalen Gemeinschaft hat; sie werden ihren Dialog zur Unterstutzung der chinesischen Reform- und Offnungspolitik fortsetzen.
Beide Regierungen werden vor allem daruber beraten, wie Chinas Mitwirkung bei der Losung von Problemen der internationalen Gemeinschaft gefordert werden kann; unter dem Gesichtspunkt der Verbindung von Wirtschaftswachstum und Stabilitat in der Welt setzen sie sich fur die baldige Realisierung des WTO-Beitritts Chinas ein.

3. Ehemaliges Jugoslawien

Das hohe gegenseitige Vertrauen und die engen kooperativen Beziehungen beider Regierungen werden durch die Ubernahme der Interessenvertretung fur Deutschland im ehemaligen Jugoslawien durch Japan wahrend der Zuspitzung des Kosovo-Konflikts 1999 sowie durch den von beiden Landern gemeinsam ausgeubten Vorsitz der G8-Arbeitsgruppe zu Kosovo dokumentiert.
Beide Regierungen werden sich auch weiterhin gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft fur die Unterstutzung der Demokratisierung und den wirtschaftlichen Wiederaufbau im neuen Jugoslawien und in Bosnien-Herzegowina einsetzen.
Beide Regierungen werden weiterhin zum wirtschaftlichen Wiederaufbau im Kosovo konzertiert vorgehen.
Die humanitare Hilfe fur die Fluchtlinge und die Vertriebenen ist von groser Bedeutung. Beide Regierungen werden die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen uber diesen Bereich verstarken.
Beide Regierungen werden ihre Zusammenarbeit, u.a. innerhalb des PIC (Peace Implementation Committee), zur Stabilisierung des ehemaligen Jugoslawien fortsetzen.
Beide Regierungen werden auch im Rahmen des Stabilitatspaktes fur Sudosteuropa weiterhin eng zusammenarbeiten.

4. Russland

Beide Regierungen bestatigen ihr Interesse an der Stabilitat und dem Gedeihen Russlands. Die wirtschaftliche und politische Entwicklung Russlands ubt einen entscheidenden Einfluss auf die Stabilitat sowohl Asiens als auch Europas aus. Beide Regierungen werden vor allem ihren Dialog zu Russland auf hoher Ebene fortsetzen, seine Einbindung in die Losung von Problemen der internationalen Gemeinschaft fordern und den Reformprozess in Russland im Rahmen ihrer Moglichkeiten weiterhin unterstutzen.

5. Sudasien

Beide Regierungen stimmen darin uberein, dass die gespannte Situation und die Nuklearentwicklung in Sudasien die Sicherheit und Stabilitat nicht nur der sudasiatischen Region, sondern auch daruber hinaus gefahrden. Sie fordern Indien und Pakistan auf, so bald wie moglich den Dialog wiederaufzunehmen und sich an den internationalen Bemuhungen zur Starkung des Regimes der nuklearen Nichtverbreitung und Abrustung zu beteiligen. Beide Regierungen betrachten es als ein wichtiges Ziel ihrer Politik, nach Moglichkeit einen Beitrag zur Forderung von Stabilitat und Vertrauensbildung ganz Sudasiens zu leisten. Dazu werden beide Regierungen zusammenarbeiten und den Meinungsaustausch uber die gewonnenen Erfahrungen weiter pflegen.

6. Neue Unabhangige Staaten

Beide Regierungen werden angesichts der grosen sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung Zentralasiens und des Sudkaukasus, die beide zu Europa und Asien gehoren, einen Meinungsaustausch fuhren, um die Stabilitat und das Gedeihen dieser Regionen zu unterstutzen.

7. Naher Osten und Golfregion

Beide Regierungen bestatigen, dass zur Erreichung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten nicht nur die Bemuhungen der betroffenen Parteien selbst, sondern auch weitere Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft unter Einschluss Deutschlands und Japans notwendig sind.
Beide Regierungen stimmen zudem darin uberein, dass die Stabilitat in der Golfregion fur den Frieden und die Stabilitat der internationalen Gemeinschaft unabdingbar ist.
Unter diesen Gesichtspunkten werden beide Regierungen die Hilfe fur Palastina und die umliegenden Lander sowie ihre laufende intensive Zusammenarbeit und den Informationsaustausch bezuglich der multilateralen Konsultationen verstarken. Sie werden die Konsultationen und den Informationsaustausch der beiden Ausenministerien uber die Situation in den Golfstaaten, im Iran und im Irak intensivieren.

8. Mittel- und Sudamerika

Beide Regierungen fordern im Hinblick auf das wirtschaftliche Wachstum den Meinungsaustausch uber den gegenwartigen Zustand sowie die kunftigen Perspektiven dieser Region. Dazu werden beide Regierungen insbesondere die Lateinamerika-Konsultationen auf der Ebene der zustandigen Unterabteilungsleiter der Ausenministerien fortfuhren.

9. Osttimor

Beide Regierungen messen dem Unabhangigkeitsprozess und der staatlichen Gestaltung Osttimors groste Bedeutung bei. Sie werden die Anstrengungen der Ostimoraner und der Provisorischen Verwaltung der Vereinten Nationen fur Osttimor (UNTAET) auch weiterhin aktiv unterstutzen.

10. Afrika

Beide Regierungen teilen die Erkenntnis, dass die politische Stabilitat sowie die Entwicklung der afrikanischen Staaten unverzichtbare Faktoren fur die Stabilitat und den Wohlstand der internationalen Gemeinschaft im 21. Jahrhundert darstellen. Sie werden Meinungsaustausch zur Abstimmung ihrer Bemuhungen fur die Stabilitat und die Entwicklung in Afrika durchfuhren.

Saule 5: Weitere Gestaltung vertrauensvoller politischer Beziehungen zwischen Japan und Deutschland

1. Besuche von wichtigen Personlichkeiten

Beide Regierungen werten den Deutschlandbesuch I.I.M.M. des Kaisers und der Kaiserin im September 1993 sowie den Staatsbesuch von Bundesprasident Herzog im April 1997 in Japan als Marksteine der traditionell herzlichen Beziehungen beider Lander und Volker.
Beide Regierungen begrusen, dass seit 1997 jahrliche Konsultationen der Regierungschefs Japans und Deutschlands durchgefuhrt werden sowie, dass die Zahl der gegenseitigen Besuche und Begegnungen der Regierungschefs deutlich zugenommen hat. Vor allem der Deutschlandbesuch des fruheren Ministerprasidenten Obuchi im Juni 1999 sowie der Besuch von Bundeskanzler Schroder Ende Oktober/ Anfang November 1999 erbrachten durch den Meinungsaustausch zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen, denen sich beide Lander gemeinsam gegenubersehen, sowie durch die Einfuhrung von Visa fur Ferienarbeitsaufenthalte Jugendlicher zukunftsweisende Ergebnisse fur beide Lander. Beide Regierungen werden den intensiven Meinungsaustausch zwischen den Regierungsmitgliedern weiterhin aktiv fordern.

2. Kontakte auf Parlamentsebene

Beide Regierungen begrusen, dass die jeweiligen parlamentarischen Freundschaftsgruppen den Stellenwert des Partnerlandes im politischen Diskurs sichern und sich fur die Vertiefung des gegenseitigen Verstandnisses einsetzen.
Beide Regierungen ermutigen eine verstarkte Besuchstatigkeit der Abgeordneten.

3. Zusammenarbeit der Ausenministerien

Die beiden Ausenminister treffen sich mindestens ein- bis zweimal jahrlich zu regelmasigen Konsultationen am Rande von multilateralen Zusammenkunften. Zusatzlich sollten wechselseitig mindestens alle zwei Jahre Besuche stattfinden, die einen intensiven Meinungsaustausch ermoglichen, der sich schwerpunktmasig auch den bilateralen Beziehungen widmet. Die Staatssekretare beider Ausenministerien halten grundsatzlich einmal jahrlich, abwechselnd in Deutschland und Japan, Konsultationen ab.
Die 1994 aufgenommenen Konsultationen zwischen den diplomatischen Vertretungen Japans und Deutschlands in Drittstaaten werden positiv bewertet und weiter fortgesetzt. Die thematische Schwerpunktbildung bleibt auch kunftig den jeweiligen diplomatischen Vertretungen uberlassen.
Die sicherheitspolitischen und VN-politischen Konsultationen auf der Ebene der Abteilungsleiter werden fortgesetzt. Es wird angestrebt, diese Konsultationen grundsatzlich jahrlich wechselseitig in Deutschland und Japan durchzufuhren. Es werden jahrliche Konsultationen der fur Asien zustandigen Abteilungsleiter der Ausenministerien durchgefuhrt. Beide Regierungen bewerten das in der Vergangenheit durchgefuhrte gemeinsame deutsch-japanische Botschaftertreffen als grosen Erfolg. Sie werden mit dem Ziel der Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen beiden Landern in Drittstaaten die Moglichkeit weiterer gemeinsamer regionaler Botschaftertreffen prufen.
Die im Februar 1995 begonnene gegenseitige Hospitation deutscher und japanischer Diplomaten in den Ausenministerien des jeweils anderen Staates sowie im Rahmen der Ausbildung tragt in hohem Mase zum gegenseitigen Verstandnis zwischen beiden Ausenministerien bei und wird fortgesetzt.

4. Kooperation im Verteidigungsbereich

Beide Regierungen begrusen den Dialog der fur Verteidigung zustandigen Stellen beider Lander und werden ihn weiter fortsetzen.

5. Kooperation im Bereich des Rechts

Beide Regierungen setzten die bilateralen Konsultationen auf der Ebene der Abteilungsleiter der Vertragsabteilungen der Ausenministerien beider Lander fort und fuhren Diskussionen uber breite Themen von beiderseitigem Interesse wie z.B. den Internationalen Strafgerichtshof sowie die gegenwartige Seerechtsordnung einschlieslich des Seerechtsubereinkommens der Vereinten Nationen als deren Mittelpunkt.
Beide Regierungen fordern den Austausch von Informationen uber den Fortschritt in den verschiedenen innerstaatlichen Rechten sowie im internationalen Privatrecht.
Der erfolgreiche Personenaustausch im Justizbereich wird fortgesetzt und ausgebaut.
Beide Regierungen arbeiten beim Schutz des geistigen Eigentums zusammen.
Beide Regierungen werden bei der Losung verschiedener Probleme des internationalen Rechts, die im Gefolge der raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikations-technologie auftreten, zusammenarbeiten.

Saule 6: Forderung der Wirtschaftsbeziehungen

1. Forderung von Handel und Investitionen

Beide Regierungen werden weiterhin fur die Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen intensiv kooperieren. Zu diesem Ziel werden beide Regierungen durch einen regelmasigen Meinungsaustausch zwischen den fur die wirtschaftlichen Bereiche, einschlieslich Handel, Investitionen, Haushalt und Finanzen, zustandigen Stellen das gegenseitige Verstandnis sowie die Zusammenarbeit der beiden Lander in diesen Bereichen fordern.
Beide Regierungen begrusen den Dialog zwischen den deutschen Bundeslandern, die eine zentrale Rolle bei der Forderung wirtschaftlicher Aktivitaten spielen, und der japanischen Regierung, den japanischen Prafekturen sowie dem privaten Sektor.
Beide Regierungen setzen sich durch die Verbesserung der Investitionsbedingungen in beiden Landern und die Bereitstellung von Informationen fur eine Ausweitung der Investitionen in beide Richtungen, insbesondere auch in den Neuen Bundeslandern ein.
In diesem Zusammenhang begrusen beide Regierungen insbesondere das Inkrafttreten des deutsch-japanischen Sozialversicherungsabkommens am 1. Februar 2000.
Beide Regierungen unterstutzen die "Japan-Initiative der deutschen Wirtschaft", die vor allem zum Ziel hat, das Engagement von kleinen und mittleren Unternehmen auf dem japanischen Markt zu fordern. Beide Regierungen rufen dazu auf, den Dialog zwischen den deutschen und japanischen Wirtschaftsverbanden sowie die Zusammenarbeit der deutschen und japanischen Unternehmen in Drittlandern in Asien und Mittel- und Osteuropa auszubauen.
Beide Regierungen werden eng zusammenarbeiten, um die Erfahrungen bei der Weltausstellung in Hannover im Jahre 2000 fur die fur 2005 geplanten Weltausstellung in Aichi nutzbar zu machen.

2. Dialog zu sozialen Fragen

Beide Regierungen begrusen, dass auf Initiative der Regierungschefs im April 2000 ein fruchtbarer Dialog zwischen Vertretern der Regierungen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Japans und Deutschlands in den Bereichen Beschaftigung und Arbeit in Gang gesetzt wurde; sie werden diesen Austausch zwischen Vertretern der Regierungen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer grundsatzlich im Dreijahresrhythmus fortsetzen.

3. Kooperation im Bereich Wissenschaft und Technologie, DJR

Beide Regierungen wurdigen die bestehende umfangreiche Kooperation im Rahmen des deutsch-japanischen Regierungsabkommens uber die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarungen hat sich in mehr als 25 Jahren ein intensives Netzwerk von Beziehungen entwickelt, an dem auf beiden Seiten nationale Forschungszentren, staatliche Hochschulen und sonstige Forschungs-einrichtungen beteiligt sind, die, koordiniert durch die Gemeinsame Kommission fur wissenschaftlich-technische Kooperation eine Vielzahl von gemeinsamen Forschungs-vorhaben durchfuhren. Beide Regierungen bewerten diese zukunfttrachtige Zusammenarbeit als ein wichtiges Instrument zur Intensivierung der Beziehungen und beabsichtigen, sie weiter zu fordern.
Beide Regierungen schatzen die Aktivitaten des auf Initiative der Regierungschefs gegrundeten Deutsch-Japanischen Kooperationsrates fur Hochtechnologie und Umwelttechnik (DJR). Die von ihm ausgerichteten Veranstaltungen und Kooperationsaktivitaten bieten der Industrie, Wissenschaft und Verwaltung beider Lander ein flexibles Forum zu gegenseitigem Wissens- und Erfahrungsaustausch und zu konkreter Zusammenarbeit. Der Rat beabsichtigt sich zukunftig verstarkt Themen von strategischer Bedeutung fur die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zu widmen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Empfehlungen an beide Regierungen und andere Akteure.

Saule 7: Forderung des gegenseitigen Verstandnisses und der Kulturbeziehungen

1. Deutsch-Japanisches Forum

Beide Regierungen bewerten die Arbeit des Deutsch-Japanischen Forums, das sich aus fuhrenden Vertretern der Politik, der Wirtschaft und der Medien beider Lander zusammensetzt und seine achte Sitzung abgeschlossen hat, sehr positiv. Es tragt mit Empfehlungen an die Regierungschefs beider Lander zur Verstarkung des gegenseitigen Verstandnisses zwischen Japan und Deutschland bei.

2. Japanisch-Deutsches Zentrum Berlin

Durch den Umzug der Bundesregierung und der Japanischen Botschaft nach Berlin haben sich die Moglichkeiten und die Verantwortung des Japanisch-Deutschen Zentrums fur die Entwicklung der bilateralen Beziehungen erhoht. Beide Regierungen werden eng zusammenarbeiten, damit das Japanisch-Deutsche Zentrum Berlin kunftig weiterhin seinen Aufgaben als Begegnungsforum gerecht werden kann.

3. Kooperation im Bereich Kultur und Medien

Beide Regierungen wurdigen das traditionell dichte Netz von kulturellen Beziehungen zwischen Japan und Deutschland und werden den Austausch in diesem Bereich weiter fordern. Beide Regierungen betrachten die von Herbst 1999 bis September 2000 durchgefuhrte Veranstaltungsreihe "Japan in Deutschland" als einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der deutsch-japanischen Kulturbeziehungen zwischen beiden Landern. Sie begrusen zudem die die von deutscher Seite geplante Durchfuhrung einer Veranstaltungsreihe "Deutschland in Japan".
Beide Regierungen begrusen die Starkung des Austausches zwischen Partnerstadten, Freundschaftsgesellschaften sowie allen kulturellen Einrichtungen und Verbanden, die sich mit den japanisch-deutschen Beziehungen befassen.
Beide Regierungen fordern den gegenseitigen Austausch der Medien in beiden Landern zur Vertiefung des gegenseitigen Verstandnisses. Vor allem werden sie weiterhin den Austausch von Nachwuchsjournalisten aktiv fordern.

4. Jugendaustausch

Beide Regierungen werden sich im Interesse der Ausweitung des Austausches zwischen den Jugendlichen, die in der nachsten Generation Trager dieser freundschaftlichen Beziehungen sein werden, fur eine entschlossene Umsetzung der "Gemeinsamen Erklarung zur Intensivierung des deutsch-japanischen Jugend- und Personenaustausches" von 1997 einsetzen. Beide Regierungen begrusen, dass aufgrund einer Initiative der Regierungschefs ab Dezember 2000 das "Working Holiday"-Programm zwischen beiden Landern in Kraft tritt, um den Jugendaustausch weiter zu fordern.


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